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   LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2007 - 2 Sa 480/07   

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https://dejure.org/2007,15863
LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2007 - 2 Sa 480/07 (https://dejure.org/2007,15863)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.12.2007 - 2 Sa 480/07 (https://dejure.org/2007,15863)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. Dezember 2007 - 2 Sa 480/07 (https://dejure.org/2007,15863)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit einer Vertragsänderung bei einer Herabstufung eines laut Arbeitsvertrag persönlichen Sekretärs und Vertreters des Arbeitgebers auf eine untere hierarchische Ebene; Folgen einer Herabstufung auf eine unter der Geschäftsführungsebene existierenden Ebene; ...

  • Judicialis

    UmwG § 324

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 106 Satz 1; BGB § 315 Abs. 1
    Überschreitung des Direktionsrecht bei Neuverteilung der Aufgabengebiete - keine einseitige Änderung arbeitsvertraglicher Einordnung in Betriebsorganisation direkt unterhalb der Geschäftsführung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LAG Saarland, 11.01.2012 - 2 Sa 45/11

    Grenzen des Direktionsrechtes i.R. durch Reorganisationsmaßnahmen eingeführten

    Dieses dem Arbeitgeber zustehende Direktionsrecht, welches sich auf Zeit, Ort und Art der Beschäftigung und die nähere Konkretisierung bezieht, erfährt aber noch eine weitere Einschränkung dahingehend, dass durch einseitige Weisung eine Entziehung von Führungsaufgaben bzw. eine hierarchische Degradierung selbst bei Beibehaltung der bisherigen Funktionsbezeichnung vor dem Hintergrund der Herausbildung eines Sozialbildes als Bestandteil der bisherigen Einordnung der Funktion des Arbeitnehmers innerhalb einer Betriebsstruktur nicht rechtlich wirksam erreicht werden kann, zumindest auf der Ebene direkt unterhalb der Geschäftsführung (vgl. LAG Rheinland-Pfalz im Urteil vom 6.12.2007 - 2 Sa 480/07 - Rn 32 in juris; LAG Baden-Württemberg im Urteil vom 28.2.2002 - 21 Sa 69/01 - Rnrn 44 u. 45 in juris; JOUSSEN in Beck'scher Online-Kommentar zum BGB , Rn 311 zu § 611 BGB , Edition 22, Stand: 1.12.2011; HUNOLD, Die Rechtsprechung zum Direktionsrecht des Arbeitgebers, in NZA-RR 2001, S. 337 bis 347, unter II.1.c auf S. 340; PREIS in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 12. Auflage München 2012, Rn 13 zu § 109 GewO ; GAUL, Vertragsänderung durch Änderung des Organisationsplans? in NZA 1990, S. 873 bis 881, unter III.3.d S. 877; sowie ansatzweise auch LAG Baden-Württemberg vom 20.4.2009 - 4 Sa 4/09 - in ArbRB 2009, S. 196 - Rn 37 in juris).
  • LAG Köln, 28.06.2013 - 4 Sa 230/12

    Arbeitsrechtliche Versetzung in Türkei - Grenzen des Direktionsrechts - zur

    Es entspricht inzwischen einhelliger Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte und herrschender Auffassung in der Literatur, dass das Direktionsrecht nicht Versetzungen umfasst, die zu einer gegenüber der bisherigen unterwertigen Tätigkeit führen und insbesondere zu einer Abstufung und Degradierung in der Unternehmens- oder Betriebshierarchie (vgl. z. B. Landesarbeitsgericht Köln 22.12.2004 - 7 Sa 839/04; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz 30.10.2009 - 6 Sa 352/09; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz 06.12.2007 - 2 Sa 480/07; Landesarbeitsgericht Saarland 11.01.2012- 2 Sa 45/11 - sowie ErftK/ Preis § 106 GewO Rn. 13 mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Saarland, 11.01.2012 - 2 Sa 16/11

    Grenzen des Direktionsrechtes i.R. durch Reorganisationsmaßnahmen eingeführten

    Dieses dem Arbeitgeber zustehende Direktionsrecht, welches sich auf Zeit, Ort und Art der Beschäftigung und die nähere Konkretisierung bezieht, erfährt aber noch eine weitere Einschränkung dahingehend, dass durch einseitige Weisung eine Entziehung von Führungsaufgaben bzw. eine hierarchische Degradierung selbst bei Beibehaltung der bisherigen Funktionsbezeichnung vor dem Hintergrund der Herausbildung eines Sozialbildes als Bestandteil der bisherigen Einordnung der Funktion des Arbeitnehmers innerhalb einer Betriebsstruktur nicht rechtlich wirksam erreicht werden kann, zumindest auf der Ebene direkt unterhalb der Geschäftsführung (vgl. LAG Rheinland-Pfalz im Urteil vom 6.12.2007 - 2 Sa 480/07 - Rn 32 in [...]; LAG Baden-Württemberg im Urteil vom 28.2.2002 - 21 Sa 69/01 - Rnrn 44 u. 45 in [...]; Joussen in Beck"scher Online-Kommentar zum BGB, Rn 311 zu § 611 BGB, Edition 22, Stand: 1.12.2011; Hunold, Die Rechtsprechung zum Direktionsrecht des Arbeitgebers, in NZA-RR 2001, S. 337 bis 347, unter II.1.c auf S. 340; Preis in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 12. Auflage München 2012, Rn 13 zu § 109 GewO; Gaul, Vertragsänderung durch Änderung des Organisationsplans? in NZA 1990, S. 873 bis 881, unter III.3.d S. 877; sowie ansatzweise auch LAG Baden-Württemberg vom 20.4.2009 - 4 Sa 4/09 - in ArbRB 2009, S. 196 - Rn 37 in [...]).
  • LAG Saarland, 11.01.2012 - 2 Sa 6/11

    Grenzen des Direktionsrechtes i.R. durch Reorganisationsmaßnahmen eingeführten

    Dieses dem Arbeitgeber zustehende Direktionsrecht, welches sich auf Zeit, Ort und Art der Beschäftigung und die nähere Konkretisierung bezieht, erfährt aber noch eine weitere Einschränkung dahingehend, dass durch einseitige Weisung eine Entziehung von Führungsaufgaben bzw. eine hierarchische Degradierung selbst bei Beibehaltung der bisherigen Funktionsbezeichnung vor dem Hintergrund der Herausbildung eines Sozialbildes als Bestandteil der bisherigen Einordnung der Funktion des Arbeitnehmers innerhalb einer Betriebsstruktur nicht rechtlich wirksam erreicht werden kann, zumindest auf der Ebene direkt unterhalb der Geschäftsführung (vgl. LAG Rheinland-Pfalz im Urteil vom 6.12.2007 - 2 Sa 480/07 - Rn 32 in [...]; LAG Baden-Württemberg im Urteil vom 28.2.2002 - 21 Sa 69/01 - Rnrn 44 u. 45 in [...]; Joussen in Beck"scher Online-Kommentar zum BGB, Rn 311 zu § 611 BGB, Edition 22, Stand: 1.12.2011; Hunold, Die Rechtsprechung zum Direktionsrecht des Arbeitgebers, in NZA-RR 2001, S. 337 bis 347, unter II.1.c auf S. 340; Preis in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 12. Auflage München 2012, Rn 13 zu § 109 GewO; Gaul, Vertragsänderung durch Änderung des Organisationsplans? in NZA 1990, S. 873 bis 881, unter III.3.d S. 877; sowie ansatzweise auch LAG Baden-Württemberg vom 20.4.2009 - 4 Sa 4/09 - in ArbRB 2009, S. 196 - Rn 37 in [...]).
  • LAG Saarland, 11.01.2012 - 2 Sa 7/11

    Grenzen des Direktionsrechtes i.R. durch Reorganisationsmaßnahmen eingeführten

    Dieses dem Arbeitgeber zustehende Direktionsrecht, welches sich auf Zeit, Ort und Art der Beschäftigung und die nähere Konkretisierung bezieht, erfährt aber noch eine weitere Einschränkung dahingehend, dass durch einseitige Weisung eine Entziehung von Führungsaufgaben bzw. eine hierarchische Degradierung selbst bei Beibehaltung der bisherigen Funktionsbezeichnung vor dem Hintergrund der Herausbildung eines Sozialbildes als Bestandteil der bisherigen Einordnung der Funktion des Arbeitnehmers innerhalb einer Betriebsstruktur nicht rechtlich wirksam erreicht werden kann, zumindest auf der Ebene direkt unterhalb der Geschäftsführung (vgl. LAG Rheinland-Pfalz im Urteil vom 6.12.2007 - 2 Sa 480/07 - Rn 32 in [...]; LAG Baden-Württemberg im Urteil vom 28.2.2002 - 21 Sa 69/01 - Rnrn 44 u. 45 in [...]; Joussen in Beck"scher Online-Kommentar zum BGB, Rn 311 zu § 611 BGB, Edition 22, Stand: 1.12.2011; Hunold, Die Rechtsprechung zum Direktionsrecht des Arbeitgebers, in NZA-RR 2001, S. 337 bis 347, unter II.1.c auf S. 340; Preis in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 12. Auflage München 2012, Rn 13 zu § 109 GewO; Gaul, Vertragsänderung durch Änderung des Organisationsplans? in NZA 1990, S. 873 bis 881, unter III.3.d S. 877; sowie ansatzweise auch LAG Baden-Württemberg vom 20.4.2009 - 4 Sa 4/09 - in ArbRB 2009, S. 196 - Rn 37 in [...]).
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